Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26002
LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08 AS ER (https://dejure.org/2008,26002)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2008 - L 11 B 846/08 AS ER (https://dejure.org/2008,26002)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2008 - L 11 B 846/08 AS ER (https://dejure.org/2008,26002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,26002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08
    Die Bewilligungszeiträume von Leistungen nach dem SGB II umfassen - begrenzt durch den Zeitrahmen - einen jeweils abgeschlossenen Streitgegenstand, insbesondere weil folgende Leistungszeiträume tatsächlich und rechtlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen unterliegen können (vgl. Urteile des BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R und 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08
    Die Bewilligungszeiträume von Leistungen nach dem SGB II umfassen - begrenzt durch den Zeitrahmen - einen jeweils abgeschlossenen Streitgegenstand, insbesondere weil folgende Leistungszeiträume tatsächlich und rechtlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen unterliegen können (vgl. Urteile des BSG vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R und 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. Rdnr. 643).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. Rdnr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. Rdnr. 643).
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 11 B 51/05

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2008 - L 11 B 846/08
    Hierfür ist - nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (Beschluss des Senates vom 02.03.2005 - L 11 B 51/05 SO ER) - die Dringlichkeit, d.h. die Eilbedürftigkeit der Bewilligung jedoch in aller Regel nicht zu belegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht